Allgemeinen Geschäftsbedingungen
VEBERA AG
Immobilientreuhand
Buckhauserstrasse 34
8048 Zürich
Schweiz
+41 (0) 44 / 5434063
immo@vebera.ch
CHE-357.250.487
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der VEBERA AG einerseits sowie den Güter- und Dienstleistungsanbietern bzw. -nachfragern anderseits. Die AGB werden ergänzt durch den „Disclaimer“.
Leistungsangebot der VEBERA AG:
Die VEBERA AG bietet unter vebera.ch im World Wide Web (www), Dienstleistungen und Informationen im Bereich Immobilien an. vebera.ch bietet insbesondere Verkäufern und Vermietern die Möglichkeit über vebera.ch ihre Immobilien bzw. Informationen zu diesen an zu bieten. Das gesamte Angebot von vebera.ch richtet sich an Benutzer, die in der Schweiz domiziliert sind, ist dies nicht der Fall, so ist auf jeden Fall Schweizer Recht anwendbar.
Zugang zum Leistungsangebot:
Der technische Zugang zum gesamten Leistungsangebot von vebera.ch erfolgt mittels vom Benutzer selbst gewählten Internetzugangs, der ihm durch seinen Internetanbieter angeboten wird, er trägt dafür selbst die Verantwortung. Die VEBERA AG übernimmt zudem keine Gewähr für die technische Verfügbarkeit der Website Jede Haftung der VEBERA AG für Schäden, die dem Benutzer infolge mangelnder oder fehlender Verfügbarkeit der Webseite auf dem Internet entstehen ist ausgeschlossen.
Pflichten des Benutzers:
Der Benutzer verpflichtet sich, die Ihm durch die VEBERA AG anvertrauten Informationen mit der notwendigen Sorgfaltspflicht zu behandeln. Der Benutzer hat alle von ihm eingegebenen oder zu übertragenden Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Die Verantwortung der gesendeten Daten bleibt bis zur Bestätigung durch das System beim Benutzer.
Für Vermieter:
Der Auftraggeber wird uns alle für die Vermarktung bedeutsamen Informationen bekannt geben und zur Verfügung stellen. Diese werden von uns aufbereitet und als Angebot an Interessenten verschickt. Alle Kosten und Aufwendungen für Werbung, gehen voll zu unseren Lasten und sind für den Auftraggeber kostenfrei. Dies beinhaltet auch die gratis Publikationen. Bei diesem Vermittlungsauftrag handelt es sich um einen einfachen Auftrag gemäß Art. 394ff OR. Die Dienstleistung ist für den Auftraggeber kostenfrei. Im Gegenzug hilft der Auftraggeber VEBERA AG den Verwaltungsaufwand klein zu halten und teilt bei Vertragsabschluss mit, wer der Nachmieter ist. Er benennt diesen schnellst möglich nach Vertragsabschluss mit Namen und Vornamen. Ist die Ernennung des Nachmieters Sache einer Verwaltung, so bemüht er sich den Namen schnellst möglich herauszufinden und bekannt zu geben.
Für Mieter:
Die Angaben in unseren Angeboten sind freibleibend und unverbindlich. Sie beruhen auf Kundeninformationen und sind nachzuprüfen. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird, soweit gesetzlich zugelassen, keine Haftung übernommen. Betriebe/Objekte werden jeweils mehreren Interessenten angeboten. Irrtum bleibt vorbehalten. Da es unseren Auftraggebern frei steht, Ihre Immobilien auch anderswo zu inserieren, kann es geschehen, dass ein Objekt mehrmals inseriert wird. Ist dem Mietinteressenten das nachgewiesene Objekt zum Zeitpunkt des Nachweises (Bekanntgabe der genauen Adresse und Kontaktperson) bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich mitzuteilen. Hierbei hat er Zeitpunkt und Anbieter innerhalb 48 Stunden schriftlich zu benennen. Unterlässt er dies und kommt ein Mietverhältnis zustande, so gilt das Objekt als durch uns vermittelt und die Vermittlungsprovision wird fällig. Unsere Dienstleistungen sind solange kostenfrei, bis ein Mietinteressent in ein durch uns vermitteltes Objekt einzieht. Ist dies der Fall, beträgt die Vermittlungsgebühr einmalig 25% einer vollen Monatsmiete (Nettomiete inkl. Nebenkosten), zuzüglich der gesetzlichen 8% MwSt. = 27% der Nettomiete. Die Einverständniserklärung ist gleichzeitig auch Anerkennung der AGB. Der Vertrag über ein nach gewiesenes Objekt ist uns sofort mitzuteilen. Vermittlungsgebühr entsteht und ist fällig, wenn aufgrund unseres Nachweis- oder Vermittlungserfolges ein Rechtsgeschäft (Mietverhältnis) zustande kommt.
Für Verkäufer:
Der Auftraggeber wird uns alle für die Vermarktung bedeutsamen Informationen bekannt geben und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Diese werden in der hauseigenen EDV aufbereitet und als Angebot an Interessenten verschickt. Alle Kosten und Aufwendungen für Werbung und Verwaltung gehen zu unseren Lasten. Unsere Leistungen sind freibleibend: Der Verkäufer ist nicht an uns gebunden und darf sein Objekt auch selbst anderweitig publizieren. Er ist nicht berechtigt einen weiteren Makler zu engagieren, will er dies trotzdem tun so hat er uns diesen Makler zu benennen. Die vereinbarte Maklerprovision, entsteht und ist fällig, wenn aufgrund unseres Nachweis- oder Vermittlungserfolges ein Rechtsgeschäft (Kauf) zustande kommt. Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, sowie der Abschluss eines Vertrages ist uns mitzuteilen. Ist dem Verkäufer ein potentieller Käufer zum Zeitpunkt der Überstellung durch VEBERA AG bereits bekannt, so hat er uns dies schnellst möglichst schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er diese Mitteilungen und kommt ein Verkauf zustande, so gilt das Objekt als durch uns vermittelt und die Vermittlungsprovision wird fällig.
Für Käufer:
Die Angaben in unseren Angeboten sind freibleibend und unverbindlich. Sie beruhen auf Kundeninformationen und sind nachzuprüfen. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird, soweit gesetzlich zugelassen, keine Haftung übernommen. Betriebe/Objekte werden jeweils mehreren Interessenten angeboten. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Ist dem Auftraggeber das nachgewiesene Objekt zum Zeitpunkt des Nachweises bereits bekannt, so hat er dies mitzuteilen. Hierbei soll er Zeitpunkt und Anbieter schriftlich benennen. Auf Verlangen ist Kenntnis und Zeitpunkt zu belegen. Wird das nachgewiesene Objekt später nochmals von Dritten angeboten, so hat der Auftraggeber dieses als bekannt zurückzuweisen, um die Kausalität der Maklertätigkeit nicht zu gefährden. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und gleichzeitig auch Anerkennung der AGB. Der Vertrag über ein nachgewiesenes Objekt ist uns mitzuteilen.
Ausschluss der Haftung:
VEBERA AG ist weder gesetzlicher Vertreter des Anbieters, noch des Käufers/Mieters und übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Dritten, wie insbesondere den Interessenten und Immobilienkäufern, für die ordnungsgemäße Erfüllung eines Kauf- oder Mietvertrages, der aufgrund eines Angebotes auf der Plattform zustande kommt.
Die VEBERA AG übernimmt keine Haftung für nicht bzw. nicht fristgerecht ausgeführte Aufträge und daraus entstehende Schäden. Im Weiteren übernimmt die VEBERA AG keinerlei Verantwortung für das Endgerät des Benutzers, den technischen Zugang zum Leistungsangebot von VEBERA AG. Der Verkehr erfolgt über ein offenes Netz, das Internet.
VEBERA AG schließt die Haftung für sämtliche Schäden, die aus der Benützung des Internets entstehen, aus.
Die VEBERA AG behält sich bei der Feststellung von Sicherheitsrisiken jederzeit vor, die Dienstleistungen von vebera.ch zum Schutz der Benutzer bis zu deren Behebung zu unterbrechen. Für aus diesem Unterbruch oder aufgrund einer Sperre allfällig entstandenen Schaden übernimmt die VEBERA AG keine Haftung.
Vorbehaltene Rechte:
Die VEBERA AG behält sich jederzeit Änderungen des Leistungsangebotes vor. VEBERA AG behält sich zudem vor, Benutzer-Accounts zu löschen, sofern begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen. Die VEBERA AG behält sich das Recht vor, ihre Website jederzeit zu ergänzen oder Informationen zu ändern oder zu löschen.
Ausländische Gesetze/Import- und Exportbeschränkungen:
Der Benutzer von vebera.ch nimmt zur Kenntnis, dass er mit der Benützung von vebera.ch aus dem Ausland unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen kann. Es ist Sache des Benutzers, sich darüber zu informieren. Die VEBERA AG lehnt diesbezüglich schon im Voraus jede Haftung ab.
Änderungen des Vertrags:
VEBERA AG behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, inkl. Disclaimer für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf der Website von vebera.ch veröffentlicht sind.
Vorbehalt gesetzlicher Regelungen — Teilnichtigkeit:
Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benützung von vebera.ch regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für den vorliegenden Anschluss an vebera.ch. Sollte eine Bestimmung der allgemeinen oder ergänzenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Regelung zu treffen, die wirtschaftlich dem Gewollten am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dritten:
Teile der Plattform bzw. bestimmte Dienstleistungen werden nicht durch die VEBERA AG selber bereitgestellt. Für die Beanspruchung dieser Leistungen gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Die vorliegende Vereinbarung untersteht dem Schweizer Recht.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstleistungen auf vebera.ch ist am Sitz der VEBERA AG.
Diese AGB wurden das letzte Mal am 15.Dezember 2017 angepasst.